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Allgemeine Garantiebestimmungen

Allgemeine Garantiebestimmungen
 

1. Ein Garantiefall liegt vor, wenn innerhalb der Garantiezeit eine garantierte Beschaffenheit fehlt bzw. eine garantierte Haltbarkeit verloren geht.

2. Ein Garantiefall ist in Textform geltend zu machen bei: Gnädig GmbH Breisgaustrasse 42 Lahr. Der Kunde kann Rechte aus der Garantie nur herleiten, wenn er sie innerhalb der Garantiezeit geltend macht. Er hat Anspruch auf eine unverzügliche Eingangsbestätigung in Textform.

3. Die Gnädig GmbH behält sich vor, die gerügte Ware zu prüfen oder prüfen zu lassen und hierfür den Kunden um Einsendung der Ware zu bitten. Liegt ein Garantiefall vor, erstattet die Gnädig GmbH dem Kunden dessen notwendige Kosten für die Einsendung der Ware.

4. Liegt ein Garantiefall vor, kann die Gnädig GmbH nach ihrer Wahl neue Ware liefern oder den Kaufpreis erstatten. Weitergehende als die hier geregelten Ansprüche des Kunden sind von der Garantie nicht umfasst.

5. Dem Kunden steht selbstverständlich auch die Gewährleistung für Sachmängel nach §§ 437 ff BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen selbstständig neben einer von Gnädig GmbH gewährten Garantie und werden von ihr nicht eingeschränkt.

6. Unberührt bleiben außerdem etwaige Herstellergarantien. Herstellergarantien sind in den Angeboten von der Gnädig GmbH als solche bezeichnet. Der Kunde kann sie nur gegenüber dem Hersteller selbst geltend machen.
 

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